Grundsätzlich ist jeder Unternehmer verpflichtet, bis zum 15. des zweitfolgenden Kalendermonats eine Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) beim Finanzamt einzureichen (Kalendermonat ist Voranmeldungszeitraum). Die Einreichung hat über FinanzOnline zu erfolgen, außer wenn dem Unternehmer die elektronische Übermittlung mangels eines Internetanschlusses nicht zumutbar ist (vgl § 21 Abs 1 UStG).