Besteht für den Arbeitnehmer die Möglichkeit, das von ihm für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genutzte (arbeitnehmer- oder arbeitgebereigene) Kraftfahrzeug während der Arbeitszeit in Bereichen, die einer Parkraumbewirtschaftung unterliegen, auf einem Abstell- oder Garagenplatz des Arbeitgebers zu parken, ist ein Sachbezug von € 14,53 monatlich anzusetzen (vgl § 4a Abs 1 SachbezugswerteVO; siehe LStR 2002 Rz 188 bis Rz 203).
