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22.1. Dienstwagen (Fuchs)

Fuchs22. AuflFebruar 2026

Rechtslage ab 1.1.2016

Besteht für den Arbeitnehmer die Möglichkeit, ein arbeitgebereigenes Kraftfahrzeug gemäß § 2 Z 1 Kraftfahrgesetz 1967 für nicht beruflich veranlasste Fahrten einschließlich Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu benützen, gilt Folgendes (vgl § 4 Abs 1 Z 1 und Abs 2 SachbezugswerteVO):

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