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8. ZINSEN iZm DER FREMDFINANZIERUNG DES ERWERBES VON KAPITALANTEILEN (§ 11 Abs 1 Z 4 KStG) (Fuchs)

Fuchs21. AuflFebruar 2025

Bei der Gewinnermittlung gelten ua folgende Aufwendungen als Betriebsausgaben iSd EStG 1988 (vgl § 11 Abs 1 Z 4 KStG idF BBG 2014): Die Zinsen in Zusammenhang mit der Fremdfinanzierung des Erwerbes von Kapitalanteilen (bis 31.12.2018/JStG 2018: iSd § 10 KStG), soweit sie zum Betriebsvermögen zählen. Nicht abgezogen werden dürfen ab 13.6.2014 Geldbeschaffungs- und Nebenkosten sowie Aufwendungen, die unter § 12 Abs 1 Z 9 oder 10 KStG fallen.

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