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15.7. Handelsvertreter (Fuchs)

Fuchs22. AuflFebruar 2026

Rechtsquelle: § 17 Abs 4 und 5 EStG; § 14 Abs 1 Z 2 UStG; VO BGBl II 2000/95 idF BGBl II 2003/635 (Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung von Betriebsausgaben und Vorsteuerbeträgen bei Handelsvertretern)

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