Unionssortenschutz
Die Schutzdauer für eine eingetragene Sorte beträgt 25 Jahre, bei bestimmten Arten, nämlich für Kartoffeln, Reben und Bäume sowie für Spargel, Blumenzwiebel, und Obst- und Ziergehölze hingegen 30 Jahre (Art 19 Sort-VO). Nach Ablauf dieser Frist endet der Sortenschutz automatisch. Eine ausnahmsweise Verlängerung für bestimmte Sorten erfordert einen EU-Ratsbeschluss (Art 19 Abs 2 Sort-VO).
