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A. Begriffsbestimmung: Recht des geistigen Eigentums

Thiele/Seiser6. AuflNovember 2024

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Am Anfang aller Rechte des geistigen Eigentums steht ein Geheimnis. Schriftsteller geben nicht preis, an welchem Plot sie gerade arbeiten (künftiges Urheberrecht), Autobauer veröffentlichen nicht die Erstentwürfe eines neuen Modells (künftiges Geschmacksmuster), Unternehmen geben nicht die vorläufigen Ergebnisse ihrer technologischen Experimente bekannt (künftiges Patent) und halten Informationen über neue Markenartikel zurück (künftige Marke) usw.“ (Europäische Kommission COM [2013] 813 final, Vorschlag für eine Richtlinie über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen [Geschäftsgeheimnisse] vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung).

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