vorheriges Dokument
nächstes Dokument

E. Ausschließliche Förderung (§ 39 BAO)

Tanzer/Unger8. AuflOktober 2024

Die Körperschaft darf neben anderen als gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken nur völlig untergeordnete Nebenzwecke verfolgen (Z 1; vgl VwGH 20.11.2019, Ra 2018/15/0071).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!