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I.  Grundbegriffe (Haunschmidt/Haunschmidt)

Haunschmidt/Haunschmidt7. AuflSeptember 2024

A. Das Erbrecht

(1) Unter Erbrecht versteht man zunächst die Summe aller Vorschriften, die die Rechtsnachfolge betreffend das Vermögen eines Verstorbenen regeln. Das Erbrecht bestimmt, auf wen die materiellen Güter und Verpflichtungen übergehen. Der Berechtigte heißt Erbe.

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