Rechtsabteilung
Rechtsdienstleister, alternative
Über die letzten Jahrzehnte haben die Kunden bereits bewiesen, dass sie bei Bedarf nicht nur bereit, sondern auch in der Lage sind, sich selbst zu helfen. Das bedeutet im konkreten Fall, dass sie juristische Arbeiten nicht mehr nur durch externe Anwaltskanzleien erledigen lassen, sondern stattdessen eigene Rechtsabteilungen aufgebaut haben. Es stellt sich die Frage, ob sie
<i>Mascello</i> in <i>Schulz/Schunder-Hartung</i> (Hrsg), Recht 2030<sup>Aufl. 3</sup> (2019) 1. These 1: Alternative Rechtsdienstleister werden wichtiger, Seite 157 Seite 157
diese Entwicklung fortsetzen wollen. Denn alternative Rechtsdienstleister bieten einem Kunden weitere Vorteile, die weder Anwaltskanzleien noch Rechtsabteilungen bieten können: Sie sind interdisziplinär und international besser vernetzt (z. B. große Revisionsgesellschaften), sie können flexibel Ressourcen zur Verfügung stellen (z. B. Arbeitsvermittler) und sie sind schneller und günstiger (z. B. prozess- und technologiebasierte Leistungen). Es besteht kein Grund, weshalb sie nicht noch weiter zunehmen sollten.