vorheriges Dokument
nächstes Dokument

II. Stand der Digitalisierung im Notariat

Redeker3. AuflMärz 2019

Digitalisierung

Notariat

4
Bei der Digitalisierung von Notariat und Registern ist bereits viel erreicht worden. Handelsregisteranmeldungen und -eintragungen können seit dem Inkrafttreten des Gesetzes über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) am 1.1.2007 vollständig elektronisch abgewickelt werden. Dasselbe gilt für das Grundbuch, wobei der elektronische Rechtsverkehr von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich stark ausgeprägt ist.55 Meyer/Mödl, DNotZ 2009, 743 ff.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte