Digitalisierung
Notariat
Bei der Digitalisierung von Notariat und Registern ist bereits viel erreicht worden. Handelsregisteranmeldungen und -eintragungen können seit dem Inkrafttreten des Gesetzes über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) am 1.1.2007 vollständig elektronisch abgewickelt werden. Dasselbe gilt für das Grundbuch, wobei der elektronische Rechtsverkehr von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich stark ausgeprägt ist.5