Cyber Compliance
Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung
Das Recht und die Rechtsberufe sind durch die genannten Entwicklungen umfassend betroffen, da die digitale Transformation nicht nur den operativen Einsatz neuer IT-Tools bei juristischen Tätigkeiten zum Gegenstand hat, sondern grundsätzliche Fragen der normativen Ermöglichung und Beschränkung digitaler Geschäftsmodelle und Geschäftsprozesse aufwirft.19 Sowohl bei der Analyse des vorhandenen normativen Rahmens als auch bei der Entwicklung neuer rechtlicher Rahmenbedingungen ist zu berücksichtigen, dass diverse Fragen (insbesondere im Zusammenhang mit dem aus Art. 2 in Verbindung mit dem aus Art. 1 GG abgeleiteten Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung) eine verfassungsrechtliche Dimension haben.20 Denn die aus dem so konturierten Grundrecht folgenden (und durch das Datenschutzrecht konkretisierten) Prinzipien der sog. Datensparsamkeit und der Zweckbindung jeder Datenerhebung stehen im Widerspruch zu der immer umfangreicheren Nutzung von Big Data als Folge der digitalen Transformation.21 Immer umfangreichere digitale Registrierungs- und Speicherungsmöglichkeiten werfen beispielsweise Fragen nach Bestand und Reichweite eines „Rechts auf VergesSeite 35
