„Nachhaltigkeit“ und „Datenschutz“ repräsentieren wie kaum andere Begrifflichkeiten einen gesellschaftlichen Wandel des frühen 21. Jahrhunderts. Während mit „Datenschutz“ die Herausforderungen der Digitalisierung der Gesellschaft und des privaten Lebens verknüpft sind, umfasst „Nachhaltigkeit“ als Handlungsprinzip den allgemeinen Umgang mit Ressourcen.1 Eine unmittelbare Verbindung beider Begriffe scheint nicht auf der Hand zu liegen. Ebenso wenig liegt auf den ersten Blick ein Bedingungsverhältnis beider Begriffe vor. Ziel der vorliegenden Abhandlung ist, die mögliche Relation zwischen Nachhaltigkeit und Datenschutz zu untersuchen und aufzuzeigen, wie die gegenwärtige datenschutzrechtliche Rechtslage in besonderer Weise im Hinblick auf das Postulat der Nachhaltigkeit zu verstehen ist.
