Der Staat darf nicht uneingeschränkt in die wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse der Bürger eingreifen. Die vorgenannte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Kernbrennstoffsteuer76 hat gezeigt, dass der Gesetzgeber, insbesondere bei der Schaffung neuer Steuern, nicht nur die Kompetenzordnung des Grundgesetzes im Blick haben sollte, sondern auch tragende verfassungsrechtliche Grundsätze.
