Mit dem Entwurf GmbH-gebV wurden einige Schwächen des Entwurfs VEGmbH beseitigt und die Wahrscheinlichkeit einer Umsetzung dieser neuen Rechtsform – die von einzelnen Stimmen in der Literatur als eine „realistische Utopie nachhaltigen Kapitals“ bezeichnet wird160 – erhöht. Einige Schwächen des neuen Entwurfs sind gleichwohl vorhanden und bedürfen noch weiterer Korrekturen – die weitere Entwicklung und Modifikation auch unter Einbezug von Vorschlägen und Kritik aus Forschung und Literatur ist notwendig.
