Die vorstehende Untersuchung hat die Vielfältigkeit der steuerlichen Fragestellungen bei einem so vielfältigen Thema wie Einkünften aus Kryptowerten aufgezeigt. Wie bereits ausgeführt, besteht aufgrund der Geschwindigkeit der technischen Entwicklung ein zeitlicher Versatz für die Finanzverwaltung und ggf. den Gesetzgeber, diese Fragestellungen rechtssicher zu klären. Entwürfe von BMF-Schreiben, die ca. ein Jahr später umgesetzt wurden, konnten zum Zeitpunkt ihrer Umsetzung bereits nicht mehr sämtliche Fallgestaltungen der unterschiedlichen Varianten von Token erfassen, wie am BMF-Schreiben vom 10.5.2022 ersichtlich wurde. Eine noch größere Herausforderung werden neben NFT noch DAO-Strukturen sowie DeFi-Netzwerke werden, insbesondere wenn diese einen immer höheren Grad der Autonomisierung durch verstärkten Einsatz von KI erhalten. Hier wird sich in der Zukunft wohl eine ähnliche Frage stellen wie allgemein bei der Entwicklung einer „starken“ KI: Die Frage, wann eine KI-gesteuerte autonome Struktur so autonom und losgelöst von jeglicher menschlichen Einflussnahme ist, dass die entsprechend vereinnahmten Gewinn noch auf menschlichen Handlungen basiert. Würde man dies bei einer, technisch derzeit noch nicht möglichen, „starken KI“192 in eine autonome Handelsplattform für Kryptowerte umsetzen, dann hätte dies zur Folge, dass beim „Minen“ weder ein Anschaffungsvorgang mangels eines menschlichen Partners auf der Gegenseite noch ein Anschaffungsvorgang oder Herstellungsvorgang vorliegt. Demzufolge würde eine Ertragsbesteuerung beim „Mining“ und beim späteren Verkauf entfallen, Steuerlücken wären die Folge.
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