vorheriges Dokument
nächstes Dokument

II. Rechteübergang und Einsatz des Smart Contracts (Bollhöfer)

Bollhöfer1. AuflSeptember 2023

77
Für den Käufer eines NFT besonders interessant ist die Frage, welche Rechte er an der Software erhält. Mit dem erstmaligen Verkauf eines NFT wird zwar ein schuldrechtlicher Anspruch begründet, nicht aber automatisch werden auch Lizenzrechte zur Verwertung und/oder Weiterverbreitung der verlinkten Software erteilt.105105S. Kurt/Kurt, Digitale Assets & Tokenisierung, 2022, S. 96. Beim Erstverkauf muss der initiale Inhaber des NFTs

Seite 64

festlegen, ob dem Käufer Verwertungsrechte an dem immateriellen Referenzobjekt eingeräumt werden sollen. Eine Nicht-Angabe von Verwertungsrechten kann aber aus praktikablen Gesichtspunkten nicht zu der Annahme führen, dass mit dem Token keine Lizenz verbunden sein soll.106106Anders Heine/Stang, MMR 2021, 755, 757, die jedoch verlangen, die Lizenz so auszulegen, dass sie übertragbar ist. Sofern der NFT als übertragbarer Token ausgestaltet ist, liegt hierin zugleich die Minimalerklärung, dass der Weiterübertragung der Rechte zugestimmt wird (vgl. § 34 Abs. 1 Satz 1 UrhG). Mit einer Übertragung des Tokens vom Erst- an einen Zweiterwerber wird dann auch das Nutzungsrecht übertragen.107107S. Richter, NJW 2022, 3469, 3472.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!