Bettina Knötzl
3.1. Diverse Sprache
Die Verwendung der weiblichen Form „Rechtsanwältin“ hilft, die Akzeptanz von weiblichen Berufsträger:innen als kompetente Rechtsberater:innen zu fördern. So mühsam die Verwendung einer genderinklusiven Sprache auch sein mag, so wichtig ist sie, um in den Köpfen das klassische Bild des Rechtsanwalts hin zu einer diverseren Personengruppe von Rechtsvertreter:innen zu wandeln.22

