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3. Lebenswirklichkeiten

Mair1. AuflMärz 2025

Die für den Schutz durch die Sozialversicherung spezifische Relevanz des Status als erwerbstätige Person einerseits und die Höhe des Erwerbseinkommens als maßgeblicher Faktor für das Ausmaß von finanziellen Unterstützungsleistungen der Sozialversicherung andererseits lenkt somit zwangsläufig den Blick auf diejenigen Lebensrealitäten, mit denen im Speziellen Frauen konfrontiert sind.2121Dies auch vor dem Hintergrund, dass – wie Schiffbänker zu Recht feststellt – die „gesetzlichen Regelungen des Tatsächlichen […] auf männlichen Lebensvorstellungen, männlichen Problemlösungsvorstellungen und Wertungen [basieren]“: Schiffbänker, Die Frau in der Sozialversicherung, in Aichhorn (Hrsg), Frauen & Recht (1997) 215 (216). In diese Richtung auch A. Streissler, Gesucht: Vollerwerbstätiger „typischer“ Mann zwecks Aufrechterhaltung des Sozialstaates, Wirtschaft und Gesellschaft 21 (1995) 182 (183): „männlich dominierte[s] und definierte[s] Sozialsystem“.

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