Exekutionstitel
Der bloße materielle Anspruch genügt nicht, um eine Zwangsvollstreckung durchzuführen. Es bedarf vielmehr einer öffentlichen oder privaten Urkunde, die einen vollstreckbaren Anspruch verbrieft.MaW: Ein Exekutionstitel ist die in einem förmlichen Verfahren ergangene Urkunde, die einem materiellen Anspruch Vollstreckbarkeit verleiht.
