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K. Die Exekutionstitel

Seiser1. AuflNovember 2024

Exekutionstitel

152
Der bloße materielle Anspruch genügt nicht, um eine Zwangsvollstreckung durchzuführen. Es bedarf vielmehr einer öffentlichen oder privaten Urkunde, die einen vollstreckbaren Anspruch verbrieft.

153
MaW: Ein Exekutionstitel ist die in einem förmlichen Verfahren ergangene Urkunde, die einem materiellen Anspruch Vollstreckbarkeit verleiht.

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