Partei
Im Exekutionsverfahren stehen sich die betreibende Partei (betreibender Gläubiger, Betreibender) und die verpflichtete Partei (Verpflichteter) gegenüber. Die Verteilung der Parteienrollen im Zwangsvollstreckungsverfahren ergibt sich aus dem Exekutionstitel (ausgenommen der Fall eines judicium duplex, zB Teilungsurteil).
