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12. Arbeitsrecht in Grundzügen (Henseler/Pflaum)

Henseler/Pflaum3. AuflApril 2025

12.1 Begriffsbestimmungen

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Ein Dienstvertrag ist gem § 1151, 1. Satz ABGB ein Vertrag, bei dessen Abschluss sich jemand auf eine gewisse Zeit zur Dienstleistung für einen anderen verpflichtet. Ein Werkvertrag liegt gem § 1151, 2. Satz vor, wenn jemand die Herstellung eines Werkes gegen Entgelt übernimmt, also ein bestimmter Erfolg vereinbart und geschuldet wird.

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