Dieses Kapitel beschäftigt sich mit ausgewählten Fragen des öffentlichen und privaten Rechts, soweit sie Ziviltechniker betreffen. Thematisiert werden unter anderem der Begriff „Ziviltechniker“, ihr Berufs- und Standesrecht, ihre öffentlich-rechtliche Stellung, ihre Vertretungsbefugnis und die verschiedenen Möglichkeiten der Beteiligung von Ziviltechnikern an öffentlich-rechtlichen Verfahren. Im Hinblick auf ihre damit verbundene (wenn auch privatrechtliche) Kontrollfunktion wird auch die Rolle der Ziviltechniker als BTVG-Baufortschrittsprüfer hier behandelt. Weitere Beispiele für Berührungspunkte mit dem öffentlichen und privaten Recht finden sich in anderen Kapiteln des Buches, wie zB in Kap 4 (Schadenersatz), Kap 5 (Rechtsdurchsetzung) und Kap 7 Vergaberecht).

