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15. Weiterbildungsdiplome (Wallner)

Wallner3. AuflJuli 2024

Von den Arztdiplomen nach § 15 ÄrzteG zu unterscheiden sind die Weiterbildungsdiplome, die die ÖÄK seit Beginn der 90er-Jahre verleiht. Während die Arztdiplome nach § 15 ÄrzteG den Abschluss der Arztausbildung bestätigen, handelt es sich bei den ÖÄK-Diplomen um Bestätigungen über den erfolgreichen Abschluss von – nicht obligatorischen – Weiterbildungen.382382Cancola, Diplome der ÖÄK, RdM 1994, 118. Diese Diplome verleihen daher keine besondere Berufsberechtigung, sondern dienen lediglich als Nachweis für die Absolvierung von Weiterbildungsmaßnahmen. Grundlage dafür ist die auf der Basis des § 117b Abs 2 Z 9 lit a ÄrzteG von der ÖÄK erlassene Verordnung über ärztliche Weiterbildung (WBV 2018)383383Verlautbart unter www.aerztekammer.at/kundmachungen (Abfragedatum 1. 7. 2024).. Die Weiterbildungsverordnung unterscheidet zwischen

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