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11.12. Gleichwertigkeit von im Ausland absolvierten Prüfungen

Wallner3. AuflJuli 2024

Im Unterschied zur bis Ende 2014 geltenden Rechtslage sieht § 14 ÄrzteG die Möglichkeit einer Anerkennung einer im Ausland abgelegten Arztprüfung nicht mehr vor. Sofern Ärzte ihre Ausbildung außerhalb des Geltungsbereichs der BerufsqualifikationsRL 2005/36/EG erworben haben, müssen sie daher in Österreich eine Arztprüfung ablegen. Dasselbe gilt für Ärzte, die zwar (zumindest teilweise) ihre Ausbildung im EWR-Ausland absolviert haben, aber den Erwerb eines österreichischen Diploms anstreben.

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