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9. Formen der Berufsausübung

Wallner3. AuflJuli 2024

Die §§ 45–47 ÄrzteG unterscheiden drei Formen der ärztlichen Berufsausübung, nämlich

als niedergelassener Arzt (§ 45 ÄrzteG),als angestellter Arzt (§ 46 Ärzte) oder

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