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D. Rechtswidrigkeit

Nigl5. AuflOktober 2024

Rechtswidrigkeit

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Rechtswidrig handelt, wer durch seine Handlungen gegen ihn rechtlich bindende Gebote oder Verbote verstößt. Dabei werden die Haftung aus Delikt (ex delicto) und die Haftung aus Vertrag (ex contractu) unterschieden. Diese Unterscheidung ist bspw für die Frage des Umfangs des Schadenersatzes, der Beweislastverteilung oder der Gehilfenhaftung relevant.

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