Mit Einführung des Abschnitt 10 in den VereinsR 2001 (Rz 878 ff) folgt die Finanzverwaltung der Rechtsprechung des Bundesfinanzgerichts und des VwGH, dass die Ausübung des Berufssports nicht gemeinnützig ist. Anzuwenden ist der Abschnitt erstmals ab dem Kalenderjahr 2016.

