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3.12.9.3.3. Ausschluss vom Vergabeverfahren

Stempkowski/Kitzmüller4. LfgDezember 2025

Ausschlussgründe

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Gem § 248 Abs 2 BVergG 2018 sind Unternehmer, die die vom Sektorenauftraggeber festgelegten Eignungskriterien nicht erfüllen, vom Vergabeverfahren auszuschließen. Somit sind auch Sektorenauftraggeber, obwohl sie hinsichtlich der Festlegung der Anforderungen an die Bieter und Bewerber weniger strengen Vorgaben unterliegen als öffentliche Auftraggeber im klassischen Bereich, an die von ihnen getroffenen Festlegungen gebunden.88Siehe dazu Mayr in Schramm/Aicher/Fruhmann, BVergG 2018 (2023) § 248 Rz 12.

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