Ausschreibungsunterlagen
Hinsichtlich der Art der Leistungsbeschreibung eröffnet das BVergG 2018 dem Auftraggeber gem §§ 103 ff BVergG 2018 ausdrücklich neben der „konstruktiven“ Leistungsbeschreibung auch die Möglichkeit einer „funktionalen“ Leistungsbeschreibung.
