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3.3.1.1. Anforderungen an Bekanntmachungen im Oberschwellenbereich

Schnabl2. LfgSeptember 2024

Bekanntmachung

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Im Oberschwellenbereich besteht für Auftraggeber die Verpflichtung zur nationalen und europaweiten Bekanntmachung von beabsichtigten Auftragsvergaben. Die Bekanntmachungen und Mitteilungen für die europaweite Bekanntmachung müssen der Kommission übermittelt werden. Sämtliche Kosten der Veröffentlichung werden von der Union getragen.2929Siehe Art 51 Abs 2 VKR 2014

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