Gesamtvergabe
Losvergabe
Nach § 28 Abs 1 Satz 1 BVergG 2018 können die Leistungen eines Vorhabens gemeinsam oder getrennt vergeben werden (Gesamtvergabe oder Losvergabe). Was unter „Vorhaben“ zu verstehen ist, ist nach den allgemeinen Bestimmungen für die Berechnung des geschätzten Auftragswertes gem § 13 BVergG 2018 zu beurteilen.321 Unter dem Begriff „Los“ werden im BVergG 2018 Teile einer Gesamtleistung (Teil- oder Fachlose), aber auch „Gewerke“ eines Bauvorhabens verstanden.322 Eine Losvergabe kann in örtlicher oder zeitlicher Hinsicht, nach Menge und Art der Leistung oder im Hinblick auf Leistungen verschiedener Gewerbe oder Fachrichtungen erfolgen (§ 28 Abs 1 Satz 2 BVergG 2018).
