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3.1.2. Markterkundung

Hofbauer/Kos3. LfgJuli 2025

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Mit dem BVergG 2018 wurde in § 24 (bzw § 197 BVergG 2018 bzw § 17 BVergGKonz 2018) erstmals die bis dato bereits zulässige Markterkundung ausdrücklich kodifiziert.9393Umsetzung von Art 40 der VergabeRL 2014/24/EU bzw Art 58 der SektorenRL 2014/25/EU . Die normative Regelung war notwendig, „um angesichts einer verbreiteten Unsicherheit auf Auftraggeberseite diese schon bisher zulässige Vorgangsweise rechtlich abzusichern“.9494ErläutRV 69 BlgNR 26. GP  59.

Markterkundung

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