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2.1.2.1. Allgemeines (Stempkowski/Kitzmüller)

Stempkowski/Kitzmüller4. LfgDezember 2025

Auftraggeber

Sektorenauftraggeber

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Das „Vergabeverfahren für Sektorenauftraggeber“ ist im 3. Teil des BVergG 2018 geregelt. Nach § 166 BVergG 2018 gelten für Vergabeverfahren von Sektorenauftraggebern sämtliche

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Bestimmungen des BVergG 2018 mit Ausnahme der Regelungen des 2. Teils, also jener des sog klassischen Regimes. Das BVergG 2018 enthält einen in sich geschlossenen Regelungskomplex „Sektorenbereich“, der von jenem des klassischen Bereichs losgelöst ist. Unter Inkaufnahme von Parallelregelungen und einer Erhöhung des Gesetzesumfangs soll damit nach dem Willen des Gesetzgebers der Lesbarkeit und Verständlichkeit der Regelungen Rechnung getragen werden. 206206Vgl die Erläuterungen zum BVergG 2006 ErläutRV 1171 22. GP 6 f.

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