Bereits länger in Diskussion steht eine Novelle des BVergG 2018, zumal das Regierungsprogramm zur 27. Gesetzgebungsperiode vielfach auf das österreichische Vergaberecht Bezug nimmt.87 Im Kapitel „Verfassung, Verwaltung & Transparenz“ werden unter anderem die Einführung von ökosozialen Vergabekriterien, die bindend für die bundesweite Beschaffung sind, sowie die Sicherstellung einer nachhaltigen öffentlichen Vergabe erwähnt. Das Vergaberecht sei überdies ein wichtiges Instrument zur Bekämpfung des Klimawandels, weshalb das Bestangebotsprinzip um verbindliche ökologische Kriterien erweitert werden solle. Außerdem zieht sich durch das gesamte Regierungsprogramm das Vorhaben, die Transparenz in der staatlichen Verwaltung zu stärken bzw die Verwaltungsvorgänge transparent zu machen und im Zuge dessen das Amtsgeheimnis durch ein Recht auf Information zu ersetzen.

