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1.2.2.1. Entstehungsgeschichte

Ziniel1. LfgMai 2024

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Rechtzeitig mit dem Beitritt Österreichs zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) trat am 1. 1. 1994 das erste Bundesvergabegesetz – das BVergG 1993 – in Kraft.1919BGBl 1993/462. Der Gesetzgeber beabsichtigte damals die bundesgesetzlichen Regelungen auf die Umsetzung von EWR-Recht zu beschränken2020ErläutRV 972 BlgNR 18. GP 45 f., weshalb der sachliche Geltungsbereich angesichts der zu diesem Zeitpunkt geltenden sekundärrechtlichen Vorschriften (der BaukoordinierungsRL2121RL 71/305/EWG des Rates vom 26. 7. 1971 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, ABl L 1971/185, 5., der Liefer-KoordinierungsRL2222RL 77/62/EWG des Rates vom 21. 12. 1976 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Lieferaufträge, ABl L 1977/13, 1., der SRMRL sowie der RMRL) nur die Vergabe von Bau- und Lieferaufträgen sowie Baukonzessionen erfasste. Die Vergabe von Dienstleistungsaufträgen fand erst mit dem BVergG 1997 Eingang in das österreichische Vergaberecht;2323BGBl I 1997/56 (WV) in Umsetzung der RL 92/50/EWG des Rates vom 18. 6. 1992 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge, ABl L 1992/209, 1; zur Entwicklung auf europäischer Ebene siehe Egger, Europäisches Vergaberecht (2008) Rz 42 ff, 68 f. eine umfassende Regelung der Vergabe von Dienstleistungskonzessionen besteht erst seit dem BVergGKonz 2018.2424Siehe dazu noch Punkt 1.2.4.

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