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1.1.6. Weitere sekundärrechtliche Vorschriften

Zleptnig1. LfgMai 2024

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Neben den zuvor erwähnten Vergaberichtlinien gibt es für bestimmte, von den Richtlinien ausgenommene, Bereiche eigene Vergabevorschriften.

PSO-Verordnung

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Im Bereich der Vergabe von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen im öffentlichen Personennahverkehr wurde eine eigene Verordnung erlassen. So sind nach der zuletzt 2017 novellierten PSO-Verordnung9191Verordnung (EU) 2016/2338 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2016 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 hinsichtlich der Öffnung des Marktes für inländische Schienenpersonenverkehrsdienste, ABl L 2016/354, 22. bestimmte öffentliche Verkehrsdienstleistungsaufträge gemäß den Vorgaben gemäß der PSO-VO auszuschreiben. Zu beachten ist aber, dass sich im Detail – je nach Ausgestaltung des geplanten Vertrages und des betroffenen Verkehrsträgers – Abgrenzungsfragen zur Anwendbarkeit der PSO-VO stellen. Dies deshalb, weil auf manche Vergaben im Bereich des Personennahverkehrs auch die Regelungen des BVergG 2018 zur Anwendung gelangen.

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