Neben den zuvor erwähnten Vergaberichtlinien gibt es für bestimmte, von den Richtlinien ausgenommene, Bereiche eigene Vergabevorschriften.
PSO-Verordnung
Im Bereich der Vergabe von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen im öffentlichen Personennahverkehr wurde eine eigene Verordnung erlassen. So sind nach der zuletzt 2017 novellierten PSO-Verordnung91 bestimmte öffentliche Verkehrsdienstleistungsaufträge gemäß den Vorgaben gemäß der PSO-VO auszuschreiben. Zu beachten ist aber, dass sich im Detail – je nach Ausgestaltung des geplanten Vertrages und des betroffenen Verkehrsträgers – Abgrenzungsfragen zur Anwendbarkeit der PSO-VO stellen. Dies deshalb, weil auf manche Vergaben im Bereich des Personennahverkehrs auch die Regelungen des BVergG 2018 zur Anwendung gelangen.
