Bei dem 1991 eingereichten Antrag um Baugenehmigung für einen Erweiterungsbau für die Lebensmittelversuchsanstalt, Blaasstraße 29 (ehemals Villa Tugendhat, Architekt Robert Örley), bekamen Anrainer nach einem Einspruch zusammen mit dem WCV vor dem Verwaltungsgerichtshof in dritter Instanz recht: „Ein Laborneubau widerspricht der Widmung Wohngebiet“. Der Antrag für die Errichtung des Labor- und Büro-Zubaus war entgegen den Bestimmungen der Bauordnung vom Bezirks-Bauausschuss unzulässigerweise durchgewunken und von der MA 37 Baupolizei im Oktober 1992 auch genehmigt worden. Der aus den 1960er Jahren stammende unsensible Gebäudetrakt, der weder dem Cottage-Gedanken noch der Würde des Architekturdenkmals je entsprochen hatte, konnte damit nicht mehr erweitert und die Gartenfläche weiter verringert werden. Ein kleiner, aber wichtiger Etappensieg gegen einen gut vernetzten Kontrahenten in den Bemühungen um den Erhalt des Charakters des Gartenstadtviertels.225
