Das Rückstellungsverfahren für die Liegenschaft des Cottage-Eislaufvereins verlief holpriger als beim Vereinshaus. Im ersten Teilerkenntnis vom 26. 10. 1951 wurde festgestellt, dass der Erwerb der Liegenschaften des CEV im Jahr 1940 durch die gegenwärtigen Inhaber „[…] eine nichtige208 Vermögensentziehung darstellt, bei welcher im Übrigen die Regeln des redlichen Verkehrs nicht eingehalten wurden.“ Gleichzeitig wurde aber weiters befunden, „dass die Rückstellung dieser Liegenschaft(en) an den Antragsteller wegen wirtschaftlicher Umgestaltung untunlich ist.“209 Dies bestätigte zuletzt auch der Oberste Gerichtshof am 26. 8. 1952, und er entschied an Stelle der Rückstellung für Abschlagszahlungen der Inhaber an den CEV.210 Damit war die Sportstätte des CEV endgültig abhandengekommen.
