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F. Fazit

Anderl/Ciarnau2. AuflMai 2024

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In der Praxis gibt es unzählige Berührungspunkte zwischen der Blockchain-Technologie und IP-Rechten: So sind die entsprechenden Programmierungen insb durch das Urheberrecht geschützt und dürfen von Dritten nicht ohne Rechteeinräumung genutzt werden. Sofern die Blockchain oder die darauf laufende Anwendung im Einzelfall ein technisches Problem löst, kommt sogar ein Schutz als Patent oder Gebrauchsmuster in Frage. Außerdem erleichtert eine besonders einprägsame Marke die Vermarktung der Blockchain-Anwendung.

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