7.1. Einleitung
In diesem Kapitel wird die Besteuerung von Kapitalvermögen bei einer § 7 Abs 3 KStG-Körperschaft behandelt, die ihre Kapitalanlagen im Betriebsvermögen hält. Alle im Inland unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaften, die nach unternehmensrechtlichen Vorschriften zur Rechnungslegung verpflichtet sind, erzielen kraft ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung (betriebliche) Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 7 Abs 3 KStG) und unterliegen ab 2024 dem allgemeinen Körperschaftsteuersatz von 23 %.

