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4.3. Zusammenfassende Unterschiede (Fellinger)

Fellinger1. AuflApril 2024

4.3. Zusammenfassende Unterschiede

Michaela Fellinger

In einer rechtsformdifferenzierenden Betrachtung lassen sich bei der Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage zusammenfassend folgende Unterschiede feststellen:

 

EStG

KStG

 

Einzelunternehmen

Mitunternehmerschaften (Personengesellschaften mit betrieblichen Einkünften)

Kapitalgesellschaften (§ 7 Abs 3 KStG-Körperschaften)

Einkunftsarten (s dazu Punkt 3.1.2. und 3.2.2.)

betriebliche Einkunftsarten gem §§ 21 bis 23 EStG

Sämtliche erzielten Einkünfte sind den (laufenden) Einkünften aus Gewerbebetrieb (§ 23 Z 1 EStG) zuzuordnen.

Einkünfteer-mittlungsarten (s dazu Punkt 4.1.2.)

in Abhängigkeit von der konkreten betrieblichen Einkunftsart und Buchführungs- bzw Rechnungslegungspflicht:

  • Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich (§ 4 Abs 1 EStG oder § 5 Abs 1 EStG)
  • Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (§ 4 Abs 3 EStG) ggf iVm einer Pauschalierung (§ 17 EStG oder VO)

Betriebsvermögens-vergleich gem § 5 Abs 1 EStG

Ermittlungs-vorschriften (s dazu Punkt 4.1.2., 4.1.3., 4.2.1. und 4.2.2.)

Gewinn: §§ 4 bis 14 EStG

Gewinn: §§ 4 bis 14 EStG unter Berücksichtigung von § 21 Abs 2 Z 2 EStG, § 22 Z 3 EStG und § 23 Z 2 EStG

Gewinn: §§ 4 bis 14 EStG und abweichende bzw ergänzende Vorschriften des KStG (keine Anwendung von §§ 10 und 12 EStG; Einlagen, Entnahmen und Einkommensverwendung [§ 8 KStG]; Gruppenbesteuerung [§ 9 KStG]; sachliche Steuerbefreiungen [§ 10 KStG]; abzugsfähige und nichtabzugsfähige Ausgaben [§§ 11 und 12 KStG]; Missbrauchsabwehr [§§ 10a, 12a, 14 KStG])

Seite 227

Verlustverrechnung (s dazu Punkt 4.1.4.)

innerperiodisch: innerbetrieblicher, horizontaler und vertikaler Verlustausgleich unter Berücksichtigung zahlreicher Verbote und Einschränkungen (zB § 2 Abs 2a TS 2 EStG, § 6 Z 2 lit c und lit d EStG)

innerperiodisch: innerbetrieblicher, horizontaler und vertikaler Verlustausgleich unter Berücksichtigung zahlreicher Verbote und Einschränkungen (zB § 2 Abs 2a EStG, § 6 Z 2 lit c und lit d EStG, § 23a EStG)

innerperiodisch: innerbetrieblicher Verlustausgleich unter Berücksichtigung der Einschränkung gem § 2 Abs 2a TS 1 EStG; Besonderheiten beim „Mantelkauf“ gem § 8 Abs 4 KStG

periodenübergreifend: zeitlich und betraglich unbegrenzter Verlustvortrag gem § 18 Abs 6 EStG

periodenübergreifend: zeitlich unbegrenzter Verlustvortrag iSd § 8 Abs 4 Z 1 KStG iVm § 18 Abs 6 EStG unter Berücksichtigung der Vortragsgrenze gem § 8 Abs 4 Z 2 lit a KStG

Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich (§ 4 Abs 1 EStG oder § 5 Abs 1 EStG)

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