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D. Stifter

Leixner1. AuflJanuar 2024

1. Rechtsstellung des Stifters

a) Vor Eintragung der Privatstiftung im Firmenbuch

Der Stifter ist der „Gründer“ der Privatstiftung. Er errichtet die Privatstiftung mittels Abgabe einer Stiftungserklärung. Vor Eintragung der Privatstiftung im Firmenbuch kann er die Stiftungserklärung unumschränkt ändern oder auch widerrufen.

IZm der Errichtung hat der Stifter zudem das Recht,

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