1. Rechtsstellung des Stifters
a) Vor Eintragung der Privatstiftung im Firmenbuch
Der Stifter ist der „Gründer“ der Privatstiftung. Er errichtet die Privatstiftung mittels Abgabe einer Stiftungserklärung. Vor Eintragung der Privatstiftung im Firmenbuch kann er die Stiftungserklärung unumschränkt ändern oder auch widerrufen.
IZm der Errichtung hat der Stifter zudem das Recht,

