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15. Firmenbuch-Gebühren

KapfererJänner 2025

Firmenbuch-Gebühren (Gerichtsgebührengesetz idF BGBl I 186/2022)

a.) Eingabengebühren für EINGABEN folgender Rechtsträger:*)

1.

bei Einzelunternehmern

€ 19

2.

bei offenen Gesellschaften

€ 36

3.

bei Kommanditgesellschaften

€ 36

4.

bei Aktiengesellschaften und SE

€ 100

5.

bei GmbH

€ 36

6.

bei Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften und SCE

€ 36

7.

bei Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit

€ 50

8.

bei Sparkassen

€ 100

9.

bei Privatstiftungen

€ 200

10.

bei EWIV

€ 200

11.

bei sonstigen Rechtsträgern gem. § 2 Z 13 FBG

€ 100

12.

bei Zweigniederlassungen von Gesellschaften gem. Anhang I der Richtlinie (EU) 2017/1132

€ 100

13.

bei Zweigniederlassungen von sonstigen Rechtsträgern mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat

€ 36

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