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Steuersätze und wichtige Grenzwerte

KapfererJänner 2025

Bestimmung

§

Abs

Z

Wert

Kleinunternehmerregelung national:

  • Umsatzgrenze pro Kalenderjahr (brutto)
  • bei Überschreiten der Kleinunternehmergrenze bis zu max.10% darf die Kleinunternehmerregelung bis zum Ende des Kalenderjahres weiterhin angewandt werden. Ab dem Folgejahr ist die Kleinunternehmerregelung nicht mehr anwendbar.

6

1

27

€ 55.000

Kleinunternehmerregelung grenzüberschreitend (unionsweit): zusätzlich zur nationalen Schwelle des Bestimmungslandes

  • Umsatzgrenze pro Kalenderjahr

6

1

27

€ 100.000

Touristenexport: Rechnungsbetrag (brutto) höher als

7

1

3c

€ 75

Normalsteuersatz

10

1

 

20%

ermäßigter Steuersatz (Anlage 1 UStG)

10

2

 

10%

ermäßigter Steuersatz, wenn § 10 Abs 2 nicht zur Anwendung kommt (Anlage 2 UStG); u. a. Künstler, Schwimmbäder, Theater, Musik- und Gesangsaufführungen, Film- und Zirkusvorführungen, Inlandsflüge, Eintrittsberechtigungen für sportliche Veranstaltungen

10

3

 

13%

Normal-Steuersatz in den Gebieten Jungholz und Mittelberg

10

4

 

19%

Angabe UID des Leistungsempfängers bei Bruttorechnungsbetrag über

11

1

3

€ 10.000

Kleinbetragsrechnung bis Bruttorechnungsbetrag von max.

11

6

 

€ 400

Grenze für Zuordnung von Gegenständen zum Unternehmen (Mindestnutzung)

12

2

1

10%

Seite 92

Freigrenze für Vorsteuerberichtigung pro Gegenstand/Kalenderjahr

12

13

 

€ 60

Istbesteuerung – Umsatzgrenze: Gesamtumsatz in einem der beiden vorangegangenen Kalenderjahre nicht mehr als

17

2

2

€ 110.000

Verspätungszuschlag für Zusammenfassende Meldung

Art 21

9

 

1% der Bmgl, max. € 2.200

Umsatzgrenze pro Kalenderjahr (brutto)

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