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Grundanteil (GrundanteilV 2016)

KapfererJänner 2025

Der Grundanteil von den Anschaffungskosten eines bebauten Grundstücks ist bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung seit der Veranlagung 2016 mit 40% anzusetzen. Der Grundanteil eines bebauten Grundstückes kann abweichend von den in § 16 Abs 1 Z 8 EStG normierten 40% auch pauschal ermittelt werden. Ohne gesonderten Nachweis (Gutachten) wird das Aufteilungsverhältnis wie folgt ermittelt:

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