Bestimmte Berufsgruppen können, anstelle des jährlichen Pauschbetrages von € 132, ohne tatsächlichen Nachweis der Aufwendungen, Werbungskosten nach Durchschnittssätzen geltend machen.
Bestimmte Berufsgruppen können, anstelle des jährlichen Pauschbetrages von € 132, ohne tatsächlichen Nachweis der Aufwendungen, Werbungskosten nach Durchschnittssätzen geltend machen.
