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Forschungsprämie

KapfererJänner 2025

Forschungsprämie

§ 108c EStGBGBl II 515/2012; BGBl II 281/2024 (ForschungsprämienVO) EStR Rz 8208 ff

Begünstigte Aufwendungen

  • Aufwendungen (Ausgaben) für eigenbetriebliche Forschung und experimentelle Entwicklung in inländischen Betrieben/Betriebsstätten sowie ein fiktiver Unternehmerlohn für eine nachweislich in Forschung und experimenteller Entwicklung ausgeübte Tätigkeit oder
  • Aufwendungen für in Auftrag gegebene Forschung und experimentelle Entwicklung
    • nur für Aufwendungen von max. € 1.000.000/Wj möglich
    • Mitteilung an den Auftragnehmer; bis zu welchem Ausmaß die Forschungsprämie in Anspruch genommen wird, bis zum Ende des Wj des Auftraggebers

Eigenbetriebliche Forschung – Voraussetzungen

  • Gutachten der Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) erforderlich (kostenlos)
  • Gutachten der FFG hat keine Bindungswirkung ggü Finanzverwaltung

Auftragsforschung

  • Forschung muss von einem inländischen Betrieb oder einer inländischen Betriebsstätte in Auftrag gegeben werden
  • Auftrag an Einrichtungen oder Unternehmen, die mit Forschungs- oder Entwicklungsaufgaben befasst sind
  • Sitz dieser Unternehmen in EU/EWR
  • kein beherrschender Einfluss oder Gruppenmitglied (§ 9 KStG)
  • kein Gutachten der FFG erforderlich

Höhe der Forschungsprämie

  • 14% der begünstigten Forschungsaufwendungen

Fiktiver Unternehmerlohn

€ 50 (2024: € 45) pro Stunde, max. € 86.000 (2024: € 77.400) pro Person und WJ, Zeitaufzeichnungen erforderlich; Übergangsregelung für abweichendes WJ 2023/24 gem. § 14 Abs 3 VO

Art der Inanspruchnahme, Voraussetzungen

  • Einreichung zwingend über FinanzOnline; Frist: 4 Jahre nach Ablauf des WJ; Teilauszahlung auf Antrag möglich

Forschungsbestätigung gem. § 118a BAO

  • bescheidmäßige Bestätigung durch das zuständige Finanzamt, dass Voraussetzungen für Inanspruchnahme eigenbetrieblicher Forschungsprämie dem Grunde nach für die Projektlaufzeit erfüllt sind
  • Zweck: Erhöhung der Rechtssicherheit; keine Voraussetzung für Inanspruchnahme
  • kann für jedes einzelne Forschungsprojekt beim zuständigen Finanzamt beantragt werden
  • Gutachten der FFG notwendig
  • Verwaltungskostenbeitrag: € 1.000 (bei Zurückweisung/Zurücknahme € 200)

Feststellungsbescheid gem. § 108c Abs 9 EStG

  • Feststellung der Höhe der Bemessungsgrundlage (förderbare Aufwendungen) durch das zuständige Finanzamt
  • Erhöhung der Rechtssicherheit; keine Voraussetzung für die Inanspruchnahme
  • kann parallel zur Forschungsbestätigung beantragt werden
  • bezogen auf das jeweilige Wj
  • Gutachten von FFG sowie Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers notwendig
  • kein Unkostenbeitrag

Aufwendungen (Ausgaben) für eigenbetriebliche Forschung und experimentelle Entwicklung in inländischen Betrieben/Betriebsstätten sowie ein fiktiver Unternehmerlohn für eine nachweislich in Forschung und experimenteller Entwicklung ausgeübte Tätigkeit oder

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