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Pauschalierungen in ESt und USt für bestimmte Gruppen von Unternehmern

KapfererJänner 2025

 

ESt-Pauschalierung für nichtbuchführende Gewerbetreibende VO 55/1990 idF BGBl II 215/2018 zu § 17 EStG

VSt-Pauschalierung für bestimmte Gruppen von Unternehmern VO 627/1983 zu § 14 UStGUStR Rz 2251

Voraussetzungen

  • keine Buchführungspflicht und auch keine ordnungsmäßigen Bücher, die eine Gewinnermittlung nach BV-Vergleich ermöglichen, werden geführt
  • die gemäß § 2 VO 55/1990 erforderlichen Aufzeichnungen werden ordnungsmäßig geführt
  • bestimmte Freiberufler mit Umsätzen im vorangegangenen Wj von nicht mehr als € 255.000
  • bestimmte nichtbuchführungspflichtige Gewerbetreibende
  • bestimmte Tätigkeiten gemeinnütziger Einrichtungen ohne Umsatzgrenze

Bindung an die Pauschalierung

keine

2 Kj

Karenzfrist für neuerliche Pauschalierung

keine

5 Kj

Berechnung der Betriebsausgaben (nur auszugsweise)

in % der Einnahmen folgender Branchen:

allgemein in % der Umsätze im Inland:

Bäcker

11,5%

Tierärzte

4,9%

Dachdecker

10,8%

Anwälte, Notare

1,7%

Elektroinstallateur

8,5%

Wirtschaftstreuhänder

1,7%

Fleischer

5,2%

Ziviltechniker

2,8%

Fliesenleger

8,3%

Tischler

1,6%

Fotograf

14,4%

Schlosser

1,8%

Friseur

9,2%

Kfz-Mechaniker

1,4%

Fußpfleger, Kosmetiker, Masseure

14,3%

Musikinstrumentenerzeuger

1,9%

Gärtner

9,7%

Schuhmacher

1,6%

Glaser

17,7%

Tapezierer

1,3%

Grafisches

 

Fotografen

2,3%

Gewerbe

11,0%

Friseure

4,0%

Installateure

10,2%

Rauchfangkehrer

2,0%

Kfz-Mechaniker

16,2%

Optiker

1,4%

Maler

11,9%

Zahntechniker

1,6%

Seite 35

 

ESt-Pauschalierung für nichtbuchführende Gewerbetreibende VO 55/1990 idF BGBl II 215/2018 zu § 17 EStG

VSt-Pauschalierung für bestimmte Gruppen von Unternehmern VO 627/1983 zu § 14 UStGUStR Rz 2251

 

Musikinstrumentenerzeuger

10,8%

Kosmetiker, Masseure

3,0%

Optiker

10,8%

Handelsvertreter

4,3%

Schlosser

16,0%

Schausteller

3,1%

Spengler

13,0%

Fremdenführer

2,0%

Tapezierer

7,6%

gemeinnützige

 

Tischler

10,4%

Körperschaften

 

Uhrmacher

12,0%

  • für Ferienaktionen

Zahntechniker

11,0%

 

10,0%

Zimmermeister

10,7%

  • für Tagesmütteraktionen

Zuckerbäcker

8,0%

 

10,0%

weitere Betriebsausgaben oder VSt

Wareneinkauf, Fremd-/Löhne u LNK f Betriebsleistung, SV § 4 (4) 1 EStG, AfA, Restbuchwert, GWG, steuerfr Betrag gem. § 12, fiktive Abfertigungsansprüche, Miete und Pacht, Energie, Beheizung, Porto, Telefon, abgeführte USt

für alle AK für abnutzbares AV (außer GWG) daneben Sonderregelungen lt VO 627/1983

keine Buchführungspflicht und auch keine ordnungsmäßigen Bücher, die eine Gewinnermittlung nach BV-Vergleich ermöglichen, werden geführt

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