Erklärungsgrenze | |
Allgemein | 13.308 |
Arbeitnehmer/Pensionsbezieher | 14.517 |
beschränkt Steuerpflichtiger | 2.421 |
Steuererklärungspflicht besteht bei Einkünften aus privaten Grundstücksveräußerungen, für die keine Immobilienertragsteuer durch Selbstberechnung (Notar, Rechtsanwalt) entrichtet wurde, oder wenn keine Abgeltungswirkung gegeben ist.
